1. Aufarbeitungsbeihilfe
Das Land Baden-Württemberg gewährt für 2022 eine Aufarbeitungsbeihilfe für Kalamitätsholz von
6 EUR je Fm o.R. für jegliche zufällige Nutzung (Trockenheit, Käfer, Sturm, etc.), ausgenommen
Eiche und Esche.
Die Aufarbeitungsbeihilfe richtet sich an Privatwaldbesitzer bis 200 ha Forstfläche.
Die Beantragung dieser Beihilfe ist über Einzel- oder Sammelanträge möglich, es gelten
Bagatellgrenzen. Der Antrag unterliegt nicht der De-minimis-Regelung.
Die beantragten Holzmengen sind bei bereits verkauftem Holz durch Verkaufsabrechnungen mit
Holzliste bzw. Werksmessprotokoll bzw. bei noch nicht verkauftem Holz durch vom Revierleiter
bestätigte Holzliste nachzuweisen. Die Beantragung ist v.a. für Holzmengen aus dem Jahr 2022
vorgesehen. Noch nicht beantragte Holzmengen aus Ende 2021 können ebenfalls beantragt werden.
2. Borkenkäfer-Monitoring
Zusätzlich zu den Fördermassnahmen zur Aufarbeitung von Schadholz gewährt das Land Baden-
Württemberg im Rahmen der Förderprogramme für die Waldwirtschaft eine Beihilfe für das sog.
Borkenkäfermonitoring im Rahmen des integrierten Waldschutzes.
Die Beihilfe wird als Flächenprämie gewährt, die Förderhöhe beträgt 12 €/ha bei Eigenleistung, d.h.
regelmäßiger Waldbeobachtung durch den Eigentümer oder beauftragte Personen.
Fördervoraussetzung ist die fachliche Eignung bzw. entsprechende Unterweisung/Schulung der
ausführenden Person, langjährige forstwirtschaftliche Erfahrung ist ausreichend. Die Förderung ist
möglich für Waldflächen mit einem Nadelholzbestand, bei dem die regelmäßige Waldbeobachtung
erforderlich ist, d.h. mindestens 20 jähriger Bestand an Nadelholz in nennenswertem Anteil.
Die Flächen sind mit Flurstücksnummer und Flächengröße mittels geeigneter Flurkarten
nachzuweisen, größere Kahlflächen sind herauszurechnen.
Die Beantragung dieser Beihilfe ist über Einzel- oder Sammelanträge möglich, es gelten
Bagatellgrenzen. Der Antrag unterliegt nicht der De-minimis-Regelung.
Zur Abwicklung dieser Fördermassnahmen bietet die FBG Leintal bei genügender Beteiligung ihren
Mitgliedern die Teilnahme an einem Sammelantrag an. Die erforderlichen, bei der FBG Leintal
einzureichenden Unterlagen sind das Formular zur Einverständniserklärung und je nach
Fördermassnahme die Holzverkaufsabrechnungen mit Holzliste bzw. Werksmessprotokoll bzw. die
Auflistung der Flächen und Kopien von Flurkarten.
Die Bagatellgrenze beträgt für Privatwaldbesitzer mindestens 250 EUR für beide Massnahmen
zusammen. Waldbesitzer, die mit Ihren Fördermassnahmen diese Bagatellgrenze überschreiten,
können entweder einen eigenen Förderantrag bei der unteren Forstbehörde stellen oder sich
ebenfalls am Sammelantrag der FBG Leintal beteiligen.
Wichtig: Die Teilnahme am Sammelantrag der FBG Leintal muss bis spätestens 14.12.2022
erfolgen, damit die Antragstellung noch in diesem Jahr erfolgen kann.
Kontakt: Kassier Wolfgang Unfried, Schubertstr. 6, 73577 Ruppertshofen, Tel. 07176 / 801
Vorstand Martin Strobel, Hinterer Weiler 3, 73565 Spraitbach, Tel. 07176 / 6564 (AB)
Einverständniserklärung zur Teilnahme am Sammelantrag
Anleitung zur Erstellung von Flurstückskarten für Borkenkäfer-Monitoring