Mitteilungen

Aufarbeitungsbeihilfe und Borkenkäfer-Monitoring 2023

1. Aufarbeitungsbeihilfe Das Land Baden-Württemberg gewährt für 2023 eine Aufarbeitungsbeihilfe für Kalamitätsholz von 6 EUR je Fm o.R. für jegliche zufällige Nutzung (Trockenheit, Käfer, Sturm, etc.), ausgenommen Eiche und Esche. Die Aufarbeitungsbeihilfe richtet sich an Privatwaldbesitzer bis 200 ha Forstfläche. Die Beantragung dieser Beihilfe ist über Einzel- oder Sammelanträge möglich, es gelten Bagatellgrenzen. Der AntragContinue reading →

Posted by Martin Strobel in Holzwirtschaft