Borkenkäfer-Monitoring 2024

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Förderprogramme für die Waldwirtschaft eine Beihilfe für das sog. Borkenkäfer-Monitoring (Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden) im Rahmen des integrierten Waldschutzes.
Die Beihilfe wird als Flächenprämie gewährt, die Förderhöhe beträgt 12 €/ha bei Eigenleistung, d.h. regelmäßiger Waldbeobachtung durch den Eigentümer oder beauftragte Personen.
Fördervoraussetzung ist die fachliche Eignung bzw. entsprechende Unterweisung/Schulung der ausführenden Person, langjährige forstwirtschaftliche Erfahrung ist ausreichend.
Die Förderung ist möglich für Waldflächen mit einem Nadelholzbestand, bei dem die regelmäßige Waldbeobachtung erforderlich ist, d.h. mindestens 40 jähriger Bestand an Nadelholz mit mindestens 20% Anteil.
Die Flächen sind mit Flurstücksnummer und Flächengröße mittels geeigneter Flurkarten nachzuweisen.
Die Beantragung dieser Beihilfe ist über Einzel- oder Sammelanträge möglich, es gelten Bagatellgrenzen. Der Antrag unterliegt nicht der De-minimis-Regelung.

Zur Abwicklung dieser Fördermaßnahme bietet die FBG Leintal bei genügender Beteiligung ihren Mitgliedern die Teilnahme an einem Sammelantrag an. Die erforderlichen, bei der FBG Leintal
einzureichenden Unterlagen sind das Formular zur Einverständniserklärung mit Auflistung der Flächen und Kopien von Flurkarten.

Die Bagatellgrenze beträgt für Privatwaldbesitzer mindestens 250 EUR.
Waldbesitzer, die mit Ihren Fördermaßnahmen diese Bagatellgrenze überschreiten, können entweder einen eigenen Förderantrag bei der unteren Forstbehörde stellen oder sich ebenfalls am Sammelantrag der FBG Leintal beteiligen.

Die Teilnahme am Sammelantrag der FBG Leintal muss bis spätestens 28.10.2024 erfolgen, damit die Antragstellung noch termingerecht erfolgen kann.

Antragsteilnehmer, die bereits einmal an einem Sammelantrag Borkenkäfer-Monitoring teilgenommen haben, und deren Forstflächen sich nicht geändert haben, brauchen keine Flurkarten zu übersenden.

Die Einverständniserklärung mit Auflistung der Flurstücke ist in jedem Fall erforderlich.

Einverständniserklärung

Anleitung zur Erstellung der Flurkarten

Posted by Martin Strobel